Aufbaulehrgang Behandlungspflege für Pflegehilfskräfte
Ziel des Lehrgangs ist die Vermittlung von Theorie und Praxis für die Durchführung einiger Aufgaben der Behandlungspflege gemäß §132a Abs. SGB 5 (delegierbare Behandlungspflege der Leistungsgruppe 1)
Inhalte:
- Rechtliche Grundlagen
- Dokumentation
- Hygienische Verfahrensregeln
- Maßnahmen der Behandlungspflege wie u.a. Verabreichen von ärztlich verordneten Medikamenten, Puls- und Blutdruckmessen, Blutzuckermessen, subkutane Injektionen
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen und Durchführung physikalischer Maßnahmen
- Risiken, Komplikationen, Fehlerquellen bei der Durchführung behandlungspflegerischer Maßnahmen
Zielgruppe:
- Pflegehilfskräfte
- Altenpflegehelfer/-innen
- Schwesternhelferinnen/Pflegediensthelfer
Einsatzmöglichkeiten:
- im Pflegeteam eines ambulanten Pflegedienstes
- in einer teil- und stationären Alten-/Pflegeeinrichtung
Teilnahmevoraussetzungen:
- Schwesternhelferin-/Pflegediensthelfer - Ausbildung oder vergleichbare Qualifikation
- Mindestalter: 18 Jahre
- deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift (Sprachlevel B1)
Kursdauer:
- 21 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
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Wir sind für Sie da!
Annett Keimling
Referat Ausbildung
Tel. 03831 26 29 0
annett.keimling@malteser.org
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Simone Heyden
Referat Ausbildung
Tel. 03831 26 29 0
Wichtige Informationen zu unserem Kursangebot
- Die Gesundheit unserer Kunden und Mitarbeiter hat für uns oberste Priorität. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir Ihnen zur Zeit nicht an jedem unserer Standorte ein Kursangebot unterbreiten. Aufgrund der pandemischen Lage bieten wir Kurse nur dort an, wo die Durchführung hinsichtlich
- gesetzlicher Bestimmungen erlaubt,
- arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben möglich und
- des Infektionsgeschehens vertretbar ist.
- Erhalten Sie bei der Kurssuche kein Ergebnis, bieten wir im von Ihnen angefragten Bereich / Zeitraum keine Kurse an.
- Angesichts der derzeitigen Entwicklung der Infektionszahlen und im Interesse auch Ihrer Gesundheit gilt in unseren Kursen vom 04.03.2022 an die „3-G-Regel“. Dies bedeutet, dass vollständig Geimpfte, Genesene oder Getestete an unseren Kursen teilnehmen können. Die Testung darf nicht älter als 24 Stunden bezogen auf das Kursende sein. Entsprechende Zertifikate sind vor Beginn des Kurses vorzulegen.
- Weiterhin bitten wir Sie, zu den Kursen eine FFP2-Maske mitzubringen und den Mindestabstand einzuhalten. Die Nutzung einer FFP2-Maske ist für die Kursteilnahme verpflichtend.
- Die Überwachung und Kontrolle der Umgebungsluft erfolgt durch CO2-Messgeräte. Ab einem Wert von 700PPM wird der Schulungsraum gelüftet.
- Bei einer bestehenden Erkrankung der Atemwege sehen Sie bitte von einem Kursbesuch ab.